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Informationen zum Regelwerk

07. Januar 2001

Mit Datum vom 9. September 2000 wurden von uns Regel-Informationen veröffentlicht. Mittlerweile sind einige weitere kleinere Änderungen am internationalen Regelwerk bekannt geworden, die auch noch in die in Kürze erscheinende Neuauflage des deutschen Regelbuches eingegangen sind. ImFolgenden werden noch einmal alle Änderungen (gegenüber dem bisherigen Regelbuch) zuammengestellt und einige Erläuterungen gegeben. Alle Regelungen sind im gesamten DVV-Spielverkehr · soweit nicht schon geschehen · ab sofort anzuwenden.

Es ist kein Fehler, wenn der Ball nach dem Aufschlag beim Überqueren des Netzes dieses berührt.
Eine ausnahmsweise Auswechslung wird in keinem Fall (also auch nicht, wenn noch nicht alle regulären Auswechslungen erschöpft sind) zu dem "Kontingent" der 6 möglichen Auswechslungen gezählt.
Bemerkung:
Wie bisher gilt: Statt einer ausnahmsweisen Auswechslung ist auf jeden Fall erst eine reguläre Auswechslung vorzunehmen, falls dies möglich ist. Für den verletzten Spieler kann bei einer ausnahmsweisen Auswechslung jeder Spieler, der sich nicht auf dem Spielfeld befindet (ausgenommen der Libero) eingewechselt werden.
Wenn eine Austauschaktion mit dem Libero noch nach dem Pfiff des Schiedsrichters zum Aufschlag (und bevor der Ball geschlagen wird) stattfindet, so wird das Spiel nicht unterbrochen, nach dem Spielzug wird die betreffende Mannschaft mündlich verwarnt. Im Wiederholungsfall wird eine Sanktion für Verzögerung ausgesprochen.
Bemerkung:
Die mündliche Verwarnung ist keine Verwarnung im Sinne der Regeln über Sanktionen. Die im Wiederholungsfall auszusprechende Sanktion erfolgt sofort, d.h. mit Unterbrechung des gerade angepfiffenen Spielzugs.
Die Befugnisse des 2. Schiedsrichters sind wie folgt eingeschränkt: Er entscheidet nicht mehr
über Fehler beim Angriffsschlag von Hinterspielern oder des Liberos oder nach einem Zuspiel des Liberos in der Vorderzone;
(die Entscheidung über Fehler beim Block von Hinterspielern oder Libero bleibt in der Zuständigkeit des 2. Schieds-richters);
über Bälle, die die senkrechte Ebene des Netzes außerhalb des Überquerungssektors in Richtung des gegnerischen Feldes überfliegen oder die Antenne berühren. Das Anzeigen derartiger Fehler gehört zum Aufgabenbereich der Linienrichter (soweit vorhanden).
Bemerkung:
Die Bestimmung der (bisherigen) Regel 24.2.2 (neue Regel: 25.2.2) bleibt davon unberührt.


Der Libero darf nicht als Mannschaftskapitän und auch nicht als Spielkapitän agieren.
Der Libero darf das Spielfeld am Satzanfang erst betreten, nachdem der 2. Schiedsrichter die Startaufstellung kontrolliert hat.
Wird nach einer Verletzung des Liberos ein anderer Libero neu benannt, so muss dessen Spielernummer unter den Bemerkungen im Spielberichtsbogen und auf dem Aufstellungsblatt des nächsten Satzes vermerkt werden.
Das Hochwerfen bzw. Fallenlassen des Balles beim Aufschlag ist nur einmal erlaubt.
Bemerkung:
Diese neue Regel beschreibt explizit, dass kein "Aufschlagversuch" erlaubt ist. Das Auftippen und das Hin- und Herbewegen des Balles in den Händen vor dem Aufschlag ist nach wie vor erlaubt.
Bemerkung zum Ausfüllen des Spielberichtsbogens:

Abweichend von einer FIVB-Regelung, aber in Anlehnung an die CEV, wird in Spielen der Bundesligen der Libero außer in der dafür vorgesehenen Zeile auch in der Mannschaftsliste (als einer der maximal 12 Spieler) eingetragen. Diese Handhabung sollte - bis auf weiteres - im gesamten DVV-Spielverkehr angewendet werden.

Informationen zum Regelbuch 38.Auflage

DEUTSCHER VOLLEYBALL-VERBAND E.V.

Bundesschiedsrichterausschuss

F. Kröger, A. Mühle

Anmerkungen zum Regelbuch (38. Auflage)

13. Juni 2001



Bei der Drucklegung der 38. Auflage des DVV-Regelbuches wurde ein Druckfehler in Regel 16.4.1 nicht bereinigt:
Technische Auszeiten (in "World"- und "Official"-Wettbewerben der FIVB) haben eine Dauer von 60 Sekunden (nicht: 90 Sekunden).

Seit 29. Mai ist die endgültige Originalfassung der FIVB im Internet verfügbar. Hierin sind noch (im wesentlichen redaktionelle) Änderungen gegenüber der für die DVV-Fassung verwendeten Version enthalten. Die wichtigsten veränderten Regel-Stellen sind:
5.1.2
... Befindet sich der Mannschaftskapitän nicht auf dem Feld, muss der Trainer oder er selbst einen anderen Spieler (außer dem Libero) benennen, der ...
13.5.2
... bilden einen Sichtblock, wenn sie während der Ausführung des Aufschlags die Arme hin und her schwenken, springen oder sich seitwärts bewegen oder wenn sie zusammenstehen, um die Flugbahn des Balles zu verdecken.
17.1.5
die Verzögerung des Spiels durch ein Mannschaftsmitglied.
22.1
... Dies geschieht durch Verwarnung eines Mannschaftsmitglieds oder der Mannschaft über den Mannschaftskapitän (verbal oder mittels Handzeichen).
24.3.3
Am Ende des Spiels überprüft und unterschreibt er den Spielberichtsbogen.
3. Die meisten übrigen Veränderungen betreffen Verweise auf andere Regelstellen.

Darüber hinaus enthält der FIVB-Originaltext nun auch noch Änderungen bei folgenden Hand- und Fahnenzeichen für Schieds- und Linienrichter (Abb. 11 und 12):

Schiedsrichter-Handzeichen Nr. 19
Anzuzeigender Sachverhalt:
Netz berührt durch einen Spieler
Aufschlag, der das Netz berührt und nicht im Spiel bleibt
(d.h.: nicht das Netz überquert)
Auszuführen durch:

Die entsprechende Seite des Netzes anzeigen
(d.h.: das Netz muss nicht mehr berührt werden)
Schiedsrichter-Handzeichen Nr. 21
Anzuzeigender Sachverhalt:
Fehler beim Angriffschlag eines Hinterspielers, eines Liberos, nach einem Aufschlag des Gegners oder nach einem oberen Zuspiel des Liberos in der Vorderzone
Linienrichter-Fahnenzeichen Nr. 4
Anzuzeigender Sachverhalt:
Ball aus oder Fußfehler eines Spielers während des Aufschlags (d.h.: nicht nur des Aufschlagspielers)
Auszuführen durch:

Die Fahne über dem Kopf schwenken und auf die Antenne oder die betreffende Linie zeigen



Informationen zum Regelwerk (Änderungen)

DEUTSCHER VOLLEYBALL-VERBAND E.V.

Bundesschiedsrichterausschuss

F. Kröger, A. Mühle

Informationen zum Regelwerk

9. September 2000



Die FIVB hat auf ihrem Weltkongress in Sevilla im August 2000 einen neuen Regeltext verabschiedet. Dieser weist viele redaktionelle, aber nur wenige inhaltliche Änderungen (gegenüber dem derzeitigen Stand) auf. Für den Spielverkehr sind folgende Punkte zu beachten:

Die bisher "zur Probe" eingeführte neue Regel bezüglich der Netzberührung des Balles beim Aufschlag wurde endgültig bestätigt.

Über die Interpretation der Regel 8.2 (Ausnahmsweise Auswechslung) hatte es in letzter Zeit einige Irritationen darüber gegeben, inwieweit solche Auswechslungen im Rahmen der 6 zur Verfügung stehenden Auswechslungen zu zählen sind. Im neuen Regeltext wird nun explizit festgehalten, dass eine ausnahmsweise Auswechslung in keinem Fall (also auch nicht, wenn noch nicht alle regulären Auswechslungen erschöpft sind) zu dem "Kontingent" der 6 möglichen Auswechslungen zu zählen ist.

Festgelegt ist nun auch, was zu geschehen hat, wenn eine Austauschaktion mit dem Libero noch nach dem Pfiff des Schiedsrichters zum Aufschlag (und bevor der Ball geschlagen wird) stattfindet: Das Spiel wird nicht unterbrochen, nach dem Spielzug wird die betreffende Mannschaft verbal verwarnt. Im Wiederholungsfall wird eine Sanktion für Verzögerung ausgesprochen.

Die Befugnisse des 2. Schiedsrichters sind wie folgt eingeschränkt: Er entscheidet nicht mehr

über Fehler beim Angriffsschlag von Hinterspielern (gemäß Regel 14.3.3) oder des Liberos (8.5.2.2 b) oder nach einem Zuspiel des Liberos in der Vorderzone (8.5.2.2 d);


(die Entscheidung über Fehler beim Block von Hinterspielern oder Libero bleibt in der Zuständigkeit des 2. Schiedsrichters);

über Bälle, die die senkrechte Ebene des Netzes außerhalb des Überquerungssektors in Richtung des gegnerischen Feldes überfliegen oder die Antenne berühren (Regeln 9.4.3, 9.4.4). Das Anzeigen derartiger Fehler gehört zum Aufgabenbereich der Linienrichter (soweit vorhanden).

(Die Bestimmung der Regel 24.2.2 bleibt davon unberührt!)

Gemäß einem bereits erfolgten Beschluss des DVV gilt die Regel unter Punkt 1) ab sofort für den gesamten DVV-Spielverkehr. Die Bestimmungen gemäß den Punkten 2) - 4) sind ebenfalls ab sofort anzuwenden.

Alle genannten Neuregelungen gelten auch für die kommenden Europapokal-Spiele.

Eine Neuauflage des deutschen Regelbuches ist etwa Anfang 2001 zu erwarten.

Anmerkung LSRW:

Die oben genannten Änderungen treten in Bayern sofort in allen Ligen und Spielklassen in Kraft. (Vereinbarungen zur laufenden Jugendrunde bleiben insoweit unberührt, zumindest bis zu den Bezirksmeisterschaften)

Änderung der Schiedsrichter-Kleidung


Zu Beginn der Saison 2000/2001 wird sich das Aussehen der Schiedsrichter in Bezug auf die Kleidung (abweichend der Schiedsrichterordnung) in den Bayern- und Regionalligen und bei allen Wettkämpfen, bei denen neutrale Schiedsrichter eingesetzt werden, ändern. Dies hat der Landesschiedsrichterausschuss auf seiner Sitzung vom 27. März 1999 beschlossen.

Die Kleidung besteht dann aus

-
weißem Hemd (Pullover, Polo-Shirt)

-
weißem Gürtel

-
weißen Socken

-
weißen Schuhen

-
marineblauer Hose (keine Blue-Jeans oder ähnliches)


Pflicht-Schiedsrichter


Jede Bayern- oder Regionalligamannschaft muss Pflichtschiedsrichter stellen.




Für jede Regional- oder Bayernligamannschaft müssen mindestens zwei Schiedsrichter für den Einsatz in den Regional- bzw. Bayernligen zur Verfügung stehen.




Ein Schiedsrichter jeder Mannschaft muss mindestens in dreijährigem Besitz der C-Lizenz sein und ein Schiedsrichter muss die B-Lizenz besitzen.



Kann ein Verein im ersten Jahr seiner Bayernligazugehörigkeit keinen Schiedsrichter mit B-Lizenz stellen, so kann ihm auf Antrag eine Karenzzeit von höchstens einem Jahr zugestanden werden; Wiederaufsteiger in die Bayernliga und Regionalligamannschaften müssen die Verpflichtung sofort erfüllen.

Der Antrag auf Karenz muss beim Landesschiedsrichterwart gestellt werden.

Eine Karenz entbindet nicht von der Pflicht zwei Schiedsrichter pro Mannschaft zu melden.




Diese Pflichtschiedsrichter müssen jede Spielsaison eine gewisse Anzahl von Einsätzen als Schiedsrichter in den Bayern- oder Regionalligen wahrnehmen (die Einteilung erfolgt durch die Schiedsrichtereinsatzleitung). Die Anzahl der Einsätze wird vom Landesschiedsrichterausschuss festgelegt.

Ab der Spielsaison 2000/2001 liegt die Anzahl bei

10 Einsätzen

je Pflichtschiedsrichter je Bayern- oder Regionalligamannschaft, die wahrgenommen werden müssen. Die alleinige Terminfreigabe reicht nicht aus.

Werden keine Pflichtschiedsrichter benannt oder die Anzahl der Einsätze nicht wahrgenommen, so wird eine Gebühr nach Finanzordnung erhoben.


Wer darf wo pfeifen


Spiele dürfen nur von ausreichend qualifizierten Schiedsrichtern geleitet werden.

* Der 1. Schiedsrichter muss sein

-
mindestens B-Schiedsrichter mit Regionalliga-Zulassung in den Regional-ligen und bei Spielen der Pokalrunde C

-
mindestens C-Schiedsrichter mit dreijährigem Besitz der Lizenz in den

Bayernligen, bei Nord- und Südbayerischen bzw. Bayerischen Meister-schaften, bei Bayernpokalspielen und bei Spielen der Pokalrunden A und B

-
mindestens C-Schiedsrichter in den Landes- und Bezirksligen

-
mindestens D-Schiedsrichter mit zweijährigem Besitz der Lizenz in den Bezirksklassen

-
mindestens D-Schiedsrichter in allen übrigen Leistungsklassen, bei Spielen der A- und B-Jugend und den Seniorenklassen

-
mindestens Jugend-Schiedsrichter bei Spielen der C-, D- und E-Jugend, wobei nur Spiele der gleichen oder jüngeren Alterklasse, der der Schieds-richter selbst angehört, geleitet werden dürfen

Für die unterste Leistungsklasse genügt ein D-Schiedsrichter, auch wenn durch vorstehende Regelung eine höhere Qualifikation gefordert wird.




* Der 2. Schiedsrichter muss sein

-
mindestens B-Kandidat in den Regionalligen und bei Spielen der Pokal-runde C

-
mindestens C-Schiedsrichter in den Bayern- und Landesligen, bei Nord- und Südbayerischen bzw. Bayerischen Meisterschaften, bei Bayernpokal-spielen und bei Spielen der Pokalrunden A und B

-
mindestens D-Schiedsrichter in allen übrigen Leistungsklassen, bei Spielen der A- und B-Jugend und den Seniorenklassen

-
mindestens Jugend-Schiedsrichter bei Spielen der C-, D- und E-Jugend, wobei nur Spiele der gleichen oder jüngeren Alterklasse, der der Schieds-richter selbst angehört, geleitet werden dürfen



im Jahr 1999 bereits geändert

Die FIBV hat auf ihrem 26. Weltkongress in Tokio einige Regeländerungen verabschiedet.
Die gravierendste Änderung betrifft die Einführung der ( bisher nur im 5. Satz angewendeten ) "Rally-Point-Zählweise" für das gesamte Spiel
- in den ersten vier Sätzen: bis 25 bei mindestens 2 Punkte Unterschied
- im 5. Satz: bis 15 bei mindestens zwei Punkten Unterschied
Der Bundesschiedsrichterausschuss geht zum Zeitpunkt der vorliegenden Veröffentlichung davon aus, dass diese Änderung im Spielbetrieb des DVV in der laufende Spielzeit noch nicht in Kraft gesetzt wird ( dies ist allerdings derzeit noch nicht definitiv entschieden ). Auf diese Änderung wird daher im Folgenden nicht weiter eingegangen. Ihre Einführung im Spielverkehr des DVV wird gesondert bekanntgegeben. Weitere für den Spielbetrieb wichtige Änderungen sind im Folgenden ausgeführt. Diese treten in den 1. Und 2. Bundesligen ab 20.11.1998, im gesamten sonstigen Bereich des DVV ab 01.01.1999 in Kraft.


1. Merkmale des Balles ( zu Regel 3.1 ):

Der Ball darf nunmehr auch aus Kunstlederhülle ( das Material muss vorher von der FIBV genehmigt sein ) bestehen und eine Kombination aus mehreren Farben aufweisen, die von der FIVB festgelegt worden sind.
Bisher: Es waren nur einfarbige und helle Bälle zugelassen, die aus einer Lederhülle bestehen.


2. Rechte des Trainers während des Spiels ( zu Regel 5.2.3 d ):

Wenn der Trainer den auf dem Feld befindlichen Spielern Anweisungen erteilt, darf er nunmehr auch innerhalb der Freizone vor der Mannschaftsbank bis hin zur Aufwärmfläche stehen oder sich dort bewegen. Dabei darf er das Spiel nicht beeinträchtigen oder verzögern.
Bisher: Der Trainer musste beim Erteilen von Anweisungen entweder auf der Mannschaftsbank sitzen oder sich auf der Aufwärmfläche aufhalten.


3. Neue Regel für den Libero-Spieler ( Neu: Regel 8.5 ):

8.5 Der Libero-Spieler

8.5.1 Jede Mannschaft hat die Möglichkeit, auf ihrer endgültigen, 12 Spieler umfassenden Spielerliste einen spezialisierten Defensivspieler anzugeben, den "Libero".

8.5.2 Der Libero muss vor dem Spiel auf dem Spielberichtsbogen eingetragen, neben seinem Namen muss ein "L" vermerkt werden. Seine Spielernummer muss auch auf dem Aufstellungsblatt des ersten Satzes eingetragen werden. ( Regel 7.3.1 ).

8.5.3 Für den Libero gelten folgende besondere Regeln:

a.) Der Libero darf nur als Hinterspieler agieren. Es ist ihm nicht erlaubt, einen Angriffsschlag, von wo auch immer ( sowohl aus dem Spielfeld als auch aus der Freizone ), auszuführen, wenn sich der Ball im Augenblick der Berührung vollständig oberhalb der Netzoberkante befindet.
b.) Der Libero darf weder aufschlagen, blocken, noch einen Blockversuch durchführen.
c.) Nach einem oberen Zuspiel des Libero aus der Vorderzone ( oder ihrer Verlängerung ) darf der Angriff nicht oberhalb der Netzoberkante ausgeführt werden. Erfolgt die gleiche Aktion des Libero aus der Hinterzone, bestehen beim Angriff keine Einschränkungen.
d.) Der Libero muss ein Trikot tragen, das sich in Farbe oder Design von demjenigen der anderen Mannschaftsmitglieder unterscheidet ( Regel 4.3.5 ).
e.) Auswechslungen mit Beteiligung des Liberos zählen nicht als reguläre Auswechslung uns sind in ihrer Anzahl unbeschränkt. Es muss aber mindestens ein Spielzug zwischen zwei Auswechslungen liegen.
f.) Ein Libero darf das Spielfeld nur über die Seitenlinie vor seiner Mannschaftsbank zwischen Angriffslinie und Grundlinie und nur dann betreten oder verlassen, wenn der Ball aus dem Spiel ist und der Pfiff zur Ausführung des Aufschlags noch nicht erfolgt ist ( auch vor dem Beginn eines Satzes ).

8.5.4 Ersatz eines verletzten Liberos

a.) Mit Genehmigung des ersten Schiedsrichters darf ein verletzter Libero während des Spiels durch einen beliebigen auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler ersetzt werden. Der verletzte Libero darf nicht wieder in das Spiel zurückkehren.
b.) Der Spieler, der den verletzten Libero ersetzt, agiert als Libero für den Rest des Spiels.


4. Aufschlagversuch ( zu Regel 13.5 ):

Die Regel bezüglich des Aufschlagversuchs wird ersatzlos gestrichen. Es gibt also zukünftig keinen Aufschlagversuch.


5. Sanktionen für Verzögerungen ( zu Regel 17.2 ):

Die Verwarnung wegen Verzögerung gilt nunmehr für das ganze Spiel. Die zweite und die folgenden Verzögerungen jeglicher Art durch irgendein Mitglied der gleichen Mannschaft im gesamten Spiel werden mit einer Bestrafung wegen Verzögerung geahndet, mit der Folge eines Spielzugverlusts.
Bisher: Die Sanktionen für Verzögerung zählten nur bis zum Ende des laufenden Satzes.


6. Unkorrektes Verhalten und Sanktionen ( zu Regel 21 ):

Es werden nur noch drei Kategorien unkorrekten Verhaltens unterschieden: ungebührliches Verhalten (Verstoß gegen den Anstand oder die Moral, verächtliche Äußerungen), beleidigendes Verhalten und Tätigkeit.
Bisher: Vier Kategorien: unsportliches Verhalten ( Diskutieren, Einschüchtern usw. ), grob unsportliches Verhalten (Verstoß gegen den Anstand oder die Moral, verächtliche Äußerungen ), beleidigendes Verhalten, Tätlichkeit.

Bei einem erstmaligen ungebührlichen Verhalten innerhalb einer Mannschaft durch irgendein Mannschaftsmitglied erfolgt keine Bestrafung, das Mannschaftsmitglied erhält verbal oder durch Handzeichen eine Verwarnung. Diese wird - ebenso wie die folgenden Sanktionen - im Spielberichtsbogen eingetragen.
Bisher: Ein erstmaliges ungebührliches Verhalten ( im Sinne eines grob unsportlichen Verhaltens ) wurde mit einer roten Karte für das betreffende Mannschaftsmitglied ( mit Spielzugverlust ) geahndet.

Für ein zweites ungebührliches Verhalten in einer ·Mannschaft durch ein anderes Mannschaftsmitglied wird diesem die gelbe Karte gezeigt und die Mannschaft mit einem Spielzugverlust bestraft.
Bisher: Ebenfalls rote Karte ( mit Spielzugverlust ) für das andere Mannschaftsmitglied.

Ein zweites ungebührliches Verhalten in einer Mannschaft durch das gleiche Mannschaftsmitglied wird mit einer Hinausstellung ( Zeigen der roten Karte ) geahndet. Außerdem erfolgt eine Hinausstellung nunmehr auch als "Erstbestrafung" bei beleidigendem Verhalten. Das hinausgestellte Mannschaftsmitglied bleibt auf der Mannschaftsbank sitzen.
Bisher: Eine Hinausstellung erfolgte ausschließlich als stufenweise Sanktion bei der Wiederholung ( grob ) unsportlichen Verhaltens und hatte das Verlassen des Wettkampfbereichs für den Rest des Satzes zur Folge.

Bei einem dritten ungebührlichen Verhalten in einer Mannschaft ( eines beliebigen Mannschaftsmitglieds ), bei wiederholtem beleidigendem Verhalten oder bei einer Tätlichkeit erfolgt eine Disqualifikation ( mit Verlassen des Wettkampfbereichs ) angezeigt durch gelbe und rote Karte.
Bisher: Eine Disqualifikation erfolgte bei ( erstmaligem ) beleidigendem Verhalten oder bei einer Tätlichkeit.


7. Handzeichen der Schiedsrichter ( zu Regel 22.2 ):

Die Reihenfolge der Handzeichen der Schiedsrichter ist nunmehr:
Der 1. Schiedsrichter zeigt an ( nachdem er gepfiffen hat ):

a.) die Mannschaft, die den Spielzug gewonnen hat;
b.) die Art des Fehlers;
c.) den Spieler, der den Fehler begangen hat; Im Falle eines Doppelfehlers:

1.) die Art des Fehlers;
2.) die Spieler, die den Fehler begangen haben ( falls erforderlich );
3.) die Mannschaft, die als nächstes aufschlagen wird.

Bisher: Die Handzeichen des 2. Schiedsrichters erfolgten in derselben Reihenfolge wie beim 1. Schiedsrichter. Für den Fall eines Doppelfehlers gab es keine Festlegung der Reihenfolge
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